Bundesrahmenregelung Leerrohre in angepasster Form vorläufig wieder in Kraft

IT-Technik

Die Bundesregierung hat den Entwurf einer neuen Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung bei der EU-Kommission notifiziert. Diese neue Regelung soll die bisher als Grundlage für zahlreiche beihilferelevanten Maßnahmen (auch der Landkreise) dienende „Bundesrahmenregelung Leerrohre“ ersetzen. Da mit einer schnellen Genehmigung der neuen Regelung durch die Kommission nicht zu rechnen ist, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine überarbeitete Version der alten Rahmenregelung veröffentlicht. Diese gilt für die Zeit bis zum Inkrafttreten des neuen Regelwerks als beihilfenrechtliche Rechtsgrundlage.

LKT Rundschreiben 2014-266 Breitbandversorgung [PDF-Dokument: 51 kB]

13.06.2014